Satzung
Satzung der Antonie-Zauner-Stiftung
Name, Rechtsstand und Sitz
Die Stiftung führt den Namen Antonie-Zauner-Stiftung und ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts mit Sitz in München.
Sie verfolgt öffentliche Zwecke.
Stiftungszwecke
1) Zweck der Stiftung ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst und Kultur, sowie die Förderung der Jugend und Altenhilfe und die Unterstützung bedürftiger Personen.
2) Die Stiftung erfüllt ihre Zwecke insbesondere durch die finanzielle Unterstützung zu Sachkosten, die in Zusammenhang mit der Ausbildung von begabten Jugendlichen und von künstlerischen und kulturellen Aktivitäten jeglicher Art entstehen. Sie gewährt Personen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands oder ihrer wirtschaftlichen Bedürftigkeit auf die Hilfe anderer angewiesen sind, finanzielle und sächliche Unterstützung.
3) Die Stiftung kann bei geeigneten Projekten ihren Zweck auch operativ erfüllen.
4) Die Stiftung verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
5) Die Stiftung kann auch anderen, ebenfalls steuerbegünstigten Körperschaften, Anstalten und Stiftungen oder einer geeigneten öffentlichen Behörde finanzielle oder sachliche Mittel zur Verfügung stellen, wenn diese Stellen mit den Mitteln Maßnahmen nach Abs. 2 fordern.
6) Die Fördermittel sollen möglichst im Bundesland Bayern verteilt werden.